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Landestierschutzverband Schleswig Holstein e.V.

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Aus den Anfängen des Tierschutzes

Aus den Anfängen des Tierschutzes


 

 

      Präambel zur Satzung     

 

Der Tierschutz in Schleswig-Holstein hat sich in seinen Vereinen der Aufgabe verpflichtet, den durch Menschen dem Tier verursachte Schmerzen und Leiden bis hin zur sinnlosen Vernichtung mit allen Kräften zu wehren.

Er bekennt sich damit zu dem sittlichen Gebot, dass der Mensch seiner Würde und seiner beanspruchten Vorrangstellung innerhalb aller Lebewesen dieser Erde im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott auch im Verhalten dem Tier gegenüber gerecht werden muss.
    

Der Schutz unserer Umwelt beginnt auch mit der Erkenntnis, dass das Tier ein unabdingbar notwendiger Teil der Lebensgemeinschaften ist und sein volles Daseinsrecht besitzt. 

Die Missachtung dieses Rechts ist für die Erhaltung lebenstragender Umwelt ein gefährliches Vergehen.

Tierschutz ist daher nicht nur eine selbst auferlegte sittliche Verpflichtung, sondern ein sehr ernstes Gebot der Vernunft.

 

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